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Sie besitzen einen älteren Holzofen?

Sie besitzen einen älteren Holzofen?

Dann müssen Sie ihn unter Umständen bis 31.12.2024 nachrüsten. Ganz egal ob Kamin, Kaminofen oder Kachelofen: In vielen Haushalten wird oft und gerne mit Holz geheizt, da viele Modelle Energiekosten sparen. Eine neue Verordnung könnte für Ihren so geliebten Holzofen jedoch das Aus bedeuten. Ob ihr Ofen genau betroffen ist, und was im Fall der Fälle zu tun ist lesen Sie hier.

Warum müssen bestimmte Öfen ausgetauscht werden?

Am 01.01.2024 trat die nächste Stufe des sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Das Gesetz besagt, dass ältere Holzöfen nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie bestimmte Emissionswerte überschreiten. Der Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht, kann nämlich die Atemwege angreifen und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Um die gesundheitliche Belastung zu verringern, sorgt der Gesetzgeber dafür, dass nach und nach alte Holzöfen durch neue, emissionsärmere Ofengenerationen ersetzt oder zumindest nachgerüstet werden.

Welche Öfen sind bald verboten?

Von der Verordnung sind aktuell alle Holz- und Kaminöfen betroffen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen worden sind. Sie als Besitzer haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Spätestens 2025 sind alle Holzöfen verboten, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, die nicht von der Verordnung betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise Badeöfen, Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen nutzt, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, historische Öfen und Kamine, die man vor 1950 errichtete oder herstellte sowie offene Kamine.

Für ältere Kaminofengenerationen gelten die Grenzwerte bereits jetzt. Um nachzuweisen, dass Ihr Ofen die Vorschriften einhält, kann ihr zuständiger Schornsteinfeger oder der Hersteller einen entsprechenden Nachweis ausstellen. Es gilt: Alle Kaminöfen, die nach 2010 produziert wurden, halten die vorgeschriebenen Grenzwerte offenbar ein. Hier reicht als Nachweis das Typschild.

Was muss ich tun, wenn mein Ofen betroffen ist?

Ist Ihr Ofen betroffen, muss er umgerüstet werden – hier hilft Ihnen der örtliche Schornsteinfeger. Für die Nachrüstung müssen Sie je nach Typ mit Kosten ab 2.500 Euro aufwärts einkalkulieren. Bei älteren Öfen macht dies jedoch oft keinen Sinn, da Nachrüstung und die anschließende Messung oft teurer sind als einen neuen Ofen zu kaufen und einzubauen. Eine solche Anlage arbeitet zudem wesentlich effizienter und kann bis zu einem Drittel weniger Brennstoff verbrauchen.

Wer seinen Kaminofen richtig anheizt, kann dabei ebenfalls Brennholz sparen, allerdings dürfen nicht alle Materialien im Kamin- und Holzöfen verbrannt werden, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich und kommt auch kein neuer Holzofen infrage, muss der alte stillgelegt werden.

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